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  <created-at type="datetime">2009-07-12T11:47:01Z</created-at>
  <description>Sie m&#246;chten eine Auto Probefahrt machen? Suchen eine kostenlose Probefahrt? Dann besuchen Sie unsere Seite!</description>
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  <keywords>Auto Probefahrt, Auto Probefahren, Kostenlose Probefahrt, Autotester</keywords>
  <name>Probefahrten-Infos</name>
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  <text>&lt;h2&gt;Gut versichert bei Probefahrten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;
Was geschieht eigentlich, wenn bei einer Probefahrt ein Unfall geschieht? Entscheidend sind dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sch&#228;den Dritter ersetzt, und die Kaskoversicherung, die nach einem selbst verschuldeten Unfall Sch&#228;den am Verkaufsfahrzeug &#252;bernimmt.&lt;br/&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Sollte ein Auto bei einem H&#228;ndler gekauft werden, hat es in der Regel eine amtliche Zulassung f&#252;r den Stra&#223;enverkehr oder ein rotes Kennzeichen, das den Kfz-Haftpflichtschutz verbrieft. Damit ist also der Kaufinteressent w&#228;hrend der Probefahrt abgesichert und sollte es zu einem Unfall kommen, sind alle Sach- und Personensch&#228;den, die Dritten zugef&#252;gt wurden, versichert. F&#252;r den Kfz-Haftpflichtversicherer des H&#228;ndlers gilt der Kaufinteressent als berechtigter Fahrer des Wagens, womit die Haftungsfrage gekl&#228;rt ist.&lt;br/&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;p&gt;
Das gleiche gilt auch f&#252;r Sch&#228;den, die am zum Verkauf stehenden Fahrzeug entstehen: Der Fahrer hat dabei regelm&#228;&#223;ig nicht zu haften. Grund daf&#252;r ist, dass beim H&#228;ndlerkauf eine &#8222;stillschweigenden Haftungsfreistellung&#8220; zu Gunsten des Fahrers angenommen werden kann. Das bedeutet nach der aktuellen Rechtsprechung, dass der Kaufinteressent davon ausgehen kann, dass das Auto durch den H&#228;ndler vollkaskoversichert ist. Grundlegend steht es dem H&#228;ndler auch offen, sich von der &#8222;stillschweigenden Haftungsfreistellung&#8220; zu befreien, indem der H&#228;ndler den potenziellen K&#228;ufer des Pkws oder Motorrads vor der Probefahrt ausdr&#252;cklich darauf hinweist, dass entweder keine Kaskoversicherung besteht oder der K&#228;ufer bei einem Unfall selbst haftet.
Beim Auto- oder Motorradkauf unter Privatleuten ist es sehr wichtig, dass das Auto angemeldet und infolgedessen haftpflichtversichert ist. Wenn das Fahrzeug kein amtliches Kennzeichen hat, ist es f&#252;r den Kaufinteressenten ratsam, das Fahrzeug nicht auf &#246;ffentlichen Stra&#223;en zu bewegen, schlie&#223;lich gibt es keinen Versicherungsschutz. Ist das Fahrzeug zugelassen, kann sich der Kaufinteressent sicher sein, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem von ihm verschuldeten Unfall die Sch&#228;den zahlt. Bei Sch&#228;den am Verkaufsfahrzeug selbst gibt es verschiedene F&#228;lle: Sollte ein Vollkaskoschutz f&#252;r das Fahrzeug existieren, &#252;bernimmt der Versicherer den Schaden, au&#223;er es liegt grobe Fahrl&#228;ssigkeit oder Vorsatz vor. Sollte f&#252;r das Auto keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden sein, muss der Probefahrer den Schaden unter gewissen Umst&#228;nden selbst bezahlen, und zwar bereits bei leichter Fahrl&#228;ssigkeit. In der letzten Zeit fielen die Urteile der Gerichte in diesem Fall sehr unterschiedlich aus. Einige Richter folgten bei ihrem Urteil den Regeln des H&#228;ndlerverkaufs, also der stillschweigenden Haftungsfreistellung, andere entschieden sich, dass der Probefahrer die gesamte Haftung zu tragen hatte.&lt;br/&gt;
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&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, dass Verk&#228;ufer und K&#228;ufer vor Antritt der Probefahrt genau vereinbaren, wie die Haftung bei einem Unfall geregelt sein sollte. Ferner sollte sich der Verk&#228;ufer des Autos vor der Probefahrt unbedingt Personalausweis und F&#252;hrerschein des Kaufinteressenten zeigen lassen, da es zu einem Verlust des Versicherungsschutzes des Verk&#228;ufers kommt, wenn dieser ohne g&#252;ltigen F&#252;hrerschein die Fahrt antritt. Sinnvoll kann es auch sein, den Ausweis des Interessenten w&#228;hrend der Probefahrt einzubehalten: Beh&#228;lt er n&#228;mlich das Auto einfach, liegt nach Auffassung der Versicherungen kein Diebstahl, sondern ein Gewahrsamsbruch vor &#8211; und der ist nicht von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt&lt;br/&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;/p&gt;</text>
  <title>Auto Probefahrt, Auto Probefahren, Kostenlose Probefahrt, Autotester</title>
  <updated-at type="datetime">2009-07-20T12:32:46Z</updated-at>
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