Abwrackprämie

Wer erhält die Abwrackprämie?

Grundsätzlich erhält die Prämie jeder, der sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet und gleichzeitig einen Neu- oder Jahreswagen ab Schadstoffklasse 4 kauft und zulässt. Der alte Wagen muss erstmals vor dem Stichtag 14. Januar 2000 zugelassen worden sein. Stichtag für den Kauf und die Zulassung des Neuwagens oder Jahreswagens ist der 14. Januar 2009.

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Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung?

Der Etat hat eine Obergrenze von 1,5 Milliarden Euro. Das bedeutet: Bei 600.000 Prämien ist Schluss. Die Prämien werden nach der Reihenfolge des Antragseingangs verteilt. Wer also frühzeitig seinen Antrag stellt, ist gut beraten.

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Was gilt über die Besitzverhältnisse?

Entscheidend ist, dass es sich bei dem Halter des Altfahrzeugs und dem Zulasser des Neuwagens um ein und dieselbe Person handelt. Zudem muss das alte Auto mindestens ein Jahr im Besitz des Antragstellers gewesen sein. Ein Jahreswagen ist ein Auto, das maximal ein Jahr lang auf einen in Deutschland zugelassenen Kfz-Händler oder Autohersteller zugelassen war. Der Erwerb von einer Privatperson gilt nicht - Ausnahme ist ein Werksangehöriger eines Kfz-Herstellers.

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Welche Fahrzeuge fallen unter die Regelung?

Auch Leasingautos und Wohnmobile fallen darunter. Ausgenommen sind dagegen Motorräder und alle Nutzfahrzeuge inklusive Kleintransporter.

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Wo wird der Antrag eingereicht?

Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht, das die Unterlagen bearbeitet, darüber entscheidet und auch auszahlen soll. Bei der Behörde ist ab sofort eine Telefon-Hotline unter der Nummer 030/346 465 470 geschaltet, unter der weitere Fragen beantwortet werden. Seit 27. Januar ist auf der Seite www.bafa.de ein Antragsformular herunterzuladen.

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Kann die Lieferzeit zum Problem werden?

Ja. Ob ein Fahrzeughalter für sein verschrottetes Altauto beim Neuwagenkauf vom Staat die Prämie in Höhe von 2500 Euro erhält, hängt vom Termin der Zulassung des Neuwagens und nicht vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Händler ab.

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Wer darf den Antrag stellen?

Antragsberechtigt ist in jedem Fall der Käufer des Neufahrzeugs. Er kann aber auch den Händler mit der Beantragung der Prämie beauftragen.

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Welche Dokumente müssen vorliegen?

Zum einen muss das Original des Verschrottungsnachweises vorliegen, der im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde. Zum anderen muss der Antragsteller Papiere vorlegen, die nachweisen, dass Alt- und Neufahrzeug auf seinen Namen laufen.

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Auf welchem Wege wird die Prämie ausgezahlt?

Die Bundeskasse überweist die Prämie in Höhe von 2500 Euro.

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Wie lange gilt diese Regelung?

Die Regelung gilt für Zulassungen bis zum 31.12.2009.

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Wann kommt die CO2-Steuer?

Zum 1. Juli 2009. Dann gilt für neu zugelassene Fahrzeuge eine Kombination aus einem Sockelbetrag und einer CO2-Pauschale oder eine komplette Steuerfreiheit bis zu einem bestimmten Grenzwert.

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Welche Regelungen gelten dann?

Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich sowohl nach Hubraum als auch nach dem CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs. Für Benzinfahrzeuge wird eine Steuer von zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum fällig. Diesel-Autos werden mit 9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum belastet. Damit soll ausgeglichen werden, dass Diesel bei der Energiesteuer im Vergleich zum Benzin bevorzugt wird. Die von der Union ursprünglich geforderte Deckelung des nach Hubraumgröße zu berechnenden Steueranteils ist vom Tisch.

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Wie wird der CO2-Ausstoß gewertet?

Obendrauf zahlen Halter von Benzin- und Diesel-Fahrzeugen künftig einheitlich eine CO2-Steuer von zwei Euro pro Gramm Kohlendioxid pro Kilometer. Ein Steuerfreibetrag von 120 Gramm CO2 pro Kilometer wird abgezogen. Ab 2012 sinkt dieser Freibetrag auf 110 Gramm, 2014 auf 95 Gramm pro Kilometer. So sollen schrittweise schadstoffarme Autos bei der Steuer begünstigt werden.

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Gilt die bisherige Steuerbefreiung weiter?

Ja. Für bis zum 30. Juni 2009 neu erworbene Autos gilt die Steuerbefreiung aus dem Konkjunkturpaket I. Käufer müssen ein Jahr lang keine Steuer zahlen.

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